Alles, was Sie über Kfz-Gutachten wissen müssen
1. Was macht ein Kfz-Gutachter?
Ein Kfz-Gutachter prüft Ihr Auto nach einem Unfall oder für eine Wertbestimmung und erstellt ein offizielles Gutachten. Dieses Gutachten hilft bei der Schadensregulierung mit der Versicherung oder beim Verkauf.
2. Wann benötige ich einen Kfz-Gutachter?
3. Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
4. Kann ich meinen Kfz-Gutachter frei wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
5. Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag enthält nur die Reparaturkosten.
Ein Kfz-Gutachten ist deutlich umfangreicher und beinhaltet u. a.:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
Für eine vollständige Schadenregulierung ist ein Gutachten meist die bessere Wahl.
6. Was ist ein Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten, einschließlich Gutachter, Reparatur, Mietwagen und Wertminderung.
7. Was ist ein Kaskoschaden?
Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Schaden oder ein Schaden durch z. B. Vandalismus, Wildunfall oder Hagel. Hier erfolgt die Abrechnung über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung.
8. Was ist zu beachten, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben – lohnt sich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, hängt es von der Situation ab:
Kostenvoranschlag reicht oft aus, wenn:
- Der Schaden gering ist.
- Die Reparaturkosten sicher unter Ihrer Selbstbeteiligung liegen.
- Die Versicherung nur eine einfache Kalkulation benötigt.
Gutachten ist sinnvoll, wenn:
- Der Schaden größer ist oder Sie den genauen Fahrzeugwert brauchen.
- Es Streit mit der Versicherung gibt.
- Sie prüfen möchten, ob sich die Reparatur lohnt (wirtschaftlicher Totalschaden).
- Sie Beweise für die Schadenhöhe benötigen.
9. Wer trägt die Kosten für das Gutachten, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?
Bei selbstverschuldetem Unfall und Kasko-Versicherung: Die Kosten müssen Sie meist selbst tragen, es sei denn, Ihre Versicherung übernimmt sie laut Vertrag.
Bei Haftpflichtschaden (Sie sind nicht schuld): Die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
10. Wird auch die Wertminderung meines Fahrzeugs berücksichtigt?
Ja. Bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen entsteht oft eine merkantile Wertminderung, da das Fahrzeug trotz Reparatur als Unfallwagen gilt. Diese wird im Gutachten berücksichtigt und von der Versicherung erstattet.
11. Können Sie sich den Schaden auszahlen lassen?
Ja. Sie haben das Recht auf fiktive Abrechnung. Das bedeutet, Sie können sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu müssen.
12. Was ist Nutzungsausfall?
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Reparaturdauer.
13. Benötige ich zusätzlich einen Anwalt?
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann sinnvoll sein, insbesondere bei Problemen mit der Versicherung. Die Anwaltskosten übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung.
14. Sind Ihre Gutachten auch bei Gericht und Versicherungen anerkannt?
Ja. Unsere Gutachten sind neutral, unabhängig und entsprechen den gesetzlichen Standards. Sie sind gerichtsfest und werden von allen Versicherungen anerkannt. Das gibt Ihnen Sicherheit bei der Schadensregulierung und in rechtlichen Auseinandersetzungen.
15. Wie lange dauert die Erstellung eines Kfz-Gutachtens?
In der Regel wird das Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung erstellt und an Sie sowie die Versicherung übermittelt.
16. Muss mein Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht werden?
Nein. Auf Wunsch erfolgt die Besichtigung direkt bei Ihnen vor Ort – z. B. zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Das spart Zeit und Aufwand.
17. Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Sie können uns telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular erreichen. In der Regel sind kurzfristige Termine, auch am selben Tag, möglich.
18. Was sollten Sie direkt nach einem Unfall tun, damit alles richtig geregelt wird?
1. Unfallstelle absichern
2. Unbedingt die folgenden Daten des Unfallgegners aufnehmen
- Name und Anschrift
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Versicherung des Unfallgegners (Name der Versicherung + Versicherungsnummer)
- Telefonnummer für Rückfragen
3. Fotos machen
- Schaden am eigenen Fahrzeug und am gegnerischen Fahrzeug
- Unfallstelle und Position der Fahrzeuge
4. Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich
- Telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder bequem über unser Online-Formular
5. Halten Sie folgende Informationen bereit
- Fahrzeugschein
- Unfallbericht
- Fotos vom Schaden
- Daten des Unfallgegners
6. Wir übernehmen den Rest
- Erstellung des Gutachtens
- Weiterleitung an die Versicherung Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder anwaltliche Unterstützung benötigen:
Wir leiten Ihren Fall direkt an unsere Partneranwälte weiter, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Kurz gesagt: Sie sichern die Unfallstelle, nehmen die Daten des Gegners auf, machen Fotos und melden sich bei uns – wir kümmern uns um alles Weitere.
19. Erstellen Sie auch Gutachten für Oldtimer oder Elektrofahrzeuge?
Ja. Kfz-Gutachten können auch für Oldtimer, Elektrofahrzeuge, Leasingfahrzeuge und Motorräder erstellt werden. Hierbei werden spezielle Bewertungsgrundlagen berücksichtigt.
20. Wozu benötige ich ein Wertgutachten für Rennfahrzeuge, Tracktools oder modifizierte Fahrzeuge?
Ein Wertgutachten für Rennfahrzeuge oder stark modifizierte Autos ist wichtig, weil der tatsächliche Wert oft deutlich vom Standardwert abweicht. Versicherungen und Käufer können den Wert ohne Gutachten nicht korrekt einschätzen.
Mit einem Wertgutachten haben Sie:
- Beweis für den Umbau und den Wert (z. B. Tuning, Motorsportteile)
- Sichere Grundlage für Versicherungsschutz (z. B. bei Diebstahl oder Totalschaden)
- Verhandlungsbasis beim Verkauf oder Kauf
- Dokumentation für Wertsteigerung oder Investitionen
Ohne Gutachten riskieren Sie, dass die Versicherung im Schadensfall nur den Serienwert zahlt – und das kann tausende Euro Verlust bedeuten.